Monitor oder Bildschirm verkaufen – faire Begutachtung, verbindlicher Festpreis und Abholung auch größerer Mengen, etwa bei Büroauflösungen.
Beim Verkauf eines Geräts wie Ihrem Monitor in St. Leonhard sind die gespeicherten Daten oft die größte Sorge. Deshalb bieten wir auf Wunsch eine DSGVO-konforme Datenlöschung an – inklusive Löschprotokoll als Nachweis. So können Sie Ihr Gerät mit gutem Gewissen abgeben, ob privat genutzt oder aus dem Firmenbestand.
Für Kundinnen und Kunden in St. Leonhard und der gesamten Region Nürnberg ist der Monitor-Ankauf besonders bequem: Auf Wunsch vereinbaren wir eine Abholung bei Ihnen zu Hause oder im Unternehmen. Gerade bei mehreren Geräten, etwa aus einer Büroauflösung oder einem Nachlass in Nürnberg, ersparen Sie sich damit jeden Transportaufwand.
Beschreiben Sie uns Ihr Monitor aus St. Leonhard – nach einer kurzen, ehrlichen Begutachtung erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot. Bei Annahme zahlen wir per Überweisung oder bar; Abholung oder Versand nach Absprache.
Beides ist möglich. In der Region Nürnberg holen wir Geräte nach Absprache direkt bei Ihnen ab – das bietet sich besonders bei mehreren Geräten an. Alternativ können Sie uns Ihr Monitor per Versand zukommen lassen. Sie entscheiden, welcher Weg für Sie bequemer ist.
Sobald Sie unser verbindliches Festpreis-Angebot angenommen haben und das Gerät übergeben wurde, erhalten Sie die Auszahlung wahlweise per Überweisung auf Ihr Konto oder in bar. Sie wählen die Variante, die Ihnen lieber ist.
Auf Wunsch führen wir eine DSGVO-konforme Datenlöschung durch und stellen Ihnen ein Löschprotokoll als Nachweis aus. Damit sind Ihre persönlichen oder geschäftlichen Daten sicher entfernt, bevor das Gerät weiterverwendet wird. Wir empfehlen zusätzlich, vorab eigene Sicherungen wichtiger Daten anzulegen.
Schreiben Sie uns kurz, in welchem Objekt in St. Leonhard wir die Monitor-Ankauf übernehmen sollen — wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einem Festpreis-Vorschlag.
Wir übernehmen die Monitor-Ankauf auch in den benachbarten Stadtteilen und Gemeinden — Sie können bei einer Anfrage gerne mehrere Objekte gleichzeitig nennen.